Hygienekonzept
der
Seniorenbegleitung Mirjam Förster
Wurzener Straße 6
01127 Dresden
Die Mitarbeiter der Seniorenbegleitung verpflichten sich für den Zeitraum der Corona-Pandemie zu folgenden Maßnahmen:
1) Durchführung regelmäßiger Corona-Schnelltests
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sächsischen Coronaschutzverordnung vom 13.12.2021 hat jeder Mitarbeiter die Pflicht, sich 1x pro Arbeitstag einem professionellen Corona-Schnelltest zu unterziehen (Selbsttests sind unzulässig). Die von der testenden Person ausgefüllten Formulare bzw. Dateien gelten sowohl für Besuche in privaten Haushalten als auch Einrichtungen der Altenpflege.
2) Hygienemaßnahmen
Vor und nach jedem Klientenbesuch erfolgt eine gründliche Reinigung der Hände mittels Desinfektionsmittel oder Handwäsche. Hierzu werden den Mitarbeitern entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt.
3) Mindestabstand
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wird so weit wie möglich eingehalten. Körperkontakt wird auf ein Mindestmaß beschränkt.
4) Mund-Nasen-Bedeckung
Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt stets in geschlossenen Räumen sowie im Freien, wenn kein Abstand zum Klienten gehalten werden kann. Entsprechende Masken werden den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.
5) Kontakt mit weiteren Personen
Bei Aufenthalten in öffentlichen Einrichtungen werden die örtlichen Gegebenheiten so genutzt, dass Ansammlungen von Menschen oder eine Unterschreitung des Mindestabstands verhindert werden. Der Mitarbeiter trägt für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln durch den Kunden Verantwortung.
6) Ausschluss krankheitsverdächtiger Personen
Treten bei einem Mitarbeiter Corona-Symptome auf, muss eine Testung erfolgen. Es wird von direktem Klientenkontakt abgesehen, um diese nicht zu gefährden. Es erfolgt ggf. kurzfristig eine Absage des Besuchs.
7) Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung
Die in Einrichtungen der Altenhilfe wie Wohnheimen und Betreutem Wohnen erstellten Hygienekonzepte werden eingehalten und Kontaktformulare werden gewissenhaft ausgefüllt.
8) Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Gruppen
Im Falle einer persönlichen Quarantäne des Kunden oder einer allgemeinen Ausgangssperre wird von Klientenbesuchen gänzlich abgesehen. Ausnahme bildet die kontaktlose Übergabe von Einkäufen.
Im oben genannten Fall ist eine individuelle Begleitung über das Telefon oder andere Medien denkbar, wenn es dem Klienten möglich ist.
Dresden, 11.12.2020
Mirjam Förster